Kostenlos bei der Schufa Auskunft einholen
Donnerstag 22. April 2010 von Redaktion
Zur kurzen Erinnerung: in der Schufakartei sind Millionen Einträge von Deutschen gespeichert. Zu den dort gespeicherten Informationen gehören Einträge über deren Konten, Kredit- oder Handyverträgen. Wenn Sie sich dann um einen Kredit bei ihrer Bank bewerben oder einen neuen Mobilfunkvertrag abschließen möchten, holen diese Unternehmen Auskunft über Sie bei der Schufa ein und erkundigen sich somit über Bonität und Zahlungsmoral.
Bisher musste man, wenn man erfahren wollte, was über einen in der Schufa gespeichert ist, Gebühren in Höhe von Euro 7,50 bezahlen. Das hat sich nun geändert. Sie können nun seit dem 1.04.2010 einmal jährlich kostenlos bei der Schufa eine Auskunft über sich einholen.
Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, Ihre Auskunft direkt bei der Schufa zu beantragen. Es gibt einige Anbieter, die ebenfalls eine Schufaauskunft anbieten, allerdings kostenpflichtig. Solche Seite, wie z.B. meineselbstauskunft.de, veranschlagen Euro 5,60 für eine Dienstleistung, die eigentlich kostenlos ist. Erstaunlicherweise haben leider allein seit dem 1.04 über 900 Personen die kostenpflichtige Dienstleistung der Seite beansprucht. (Quelle http://www.money-insider.de/)
Kontaktieren Sie also unbedingt die Schufa direkt, falls Sie eine Auskunft über Ihre Einträge wünschen. Dabei sollten Sie jedoch aufmerksam sein, um nicht die kostenpflichtige Alternativauskunft der Schufa zu erwischen. Die so bezeichnete Bonitätsauskunft ist primär für Dritte gedacht und schlägt mit Euro 18,50 zu Buche.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 22. April 2010 um 18:46 und abgelegt unter Schufa. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.













Mittwoch 27. Oktober 2010 um 16:04
Immobilien sind zuzeit ziemlich im Wert gestiegen, daher empfiehlt es sich Immobilien zu kaufen.
Dienstag 1. Februar 2011 um 01:03
Wie kann ich denn Einträge bei der Schufa löschen lassen?
Montag 14. Februar 2011 um 16:38
Halllo Martha,
man kann Schufa Einträge nicht direkt löschen lassen. Es ist vielmehr so, dass diese erledigt werden können.
Das bedeuted, dass Sie die offenen Forderungen, die den Eintrag verursacht haben, bezahlen. Daraufhin bekommt die Schufa von Ihrem Vertragspartner einen Hinweis, dass die Forderung erledigt ist. Allerdings wird daraufhin der Eintrag nicht sofort gelöscht, sondern erst nach Ablauf von drei Jahren zum Ende des Jahres. Ein Beispiel hierzu finden Sie in dem Artikel Ablehnung trotz Erledigungsvermerk.